Energieberatung
Kontinuierlich steigende Energiekosten führen zu nicht unerheblichen finanziellen Mehrbelastungen. Doch was tun dagegen? Wie können jene Kosten effektiv reduziert werden?
In unserer Position als unabhängige und durch den TÜV Süd besonders zertifizierte Energieberater sind wir Ihnen als Privatperson oder auch Gewerbebetreibender gerne dabei behilflich
wirkungsvoll Energie einzusparen,
schadhafte Umweltbelastungen zu reduzieren,
Heiz– und Warmwasserkosten sinnvoll zu senken,
für die Sanierung Fördermittel zu erhalten,
mit der Sanierung langfristig den Wert Ihrer Immobilie
zu steigern sowie
Schwachstellen an Gebäude und Heizung effizient zu
begegnen.
Für Sie eine optimale und zufriedenstellende Lösung zu finden ist dabei unser persönlicher Anspruch an uns selbst.
Sie benötigen also
eine Energieberatung für Ihr Privateigentum?
Eine Energieberatung für ein Gewerbegebäude?
Dann kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0 24 18 / 90 41 81 bzw. 0177/ 38 20 41 1, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder nutzen Sie das extra für Sie zur Verfügung gestellte Kontaktformular und wir werden mit Gewissheit die für Sie beste und effizienteste Lösung finden.
Energieausweis
Wissen Sie, was Ihr Auto auf 100 km/h durchschnittlich an Kraftstoff verbraucht?
Soweit Sie sich eine neue Waschmaschine, einen neuen Kühlschrank oder vergleichbare Haushaltsgeräte kaufen, werden Sie wahrscheinlich auf deren Energieeffizienz achten.
Doch was ist mit Ihrer Immobilie? Wissen Sie was Ihr Haus oder Ihre Wohnung jährlich an Energie verbraucht?
Auf Grund der Einführung von Energieausweisen für Gebäude haben Sie seit 2007 die Möglichkeit, die Energieeffizienz und damit die langfristigen Energiekosten Ihres Objektes beurteilen lassen.
Jene Möglichkeit bleibt in gewissen Fällen jedoch nicht bei einer bloßen Option, sondern wird zur gesetzlichen Pflicht.
Gemäß § 16 Abs. 1, 2 EnEV haben Bauherren, soweit sie gleichzeitig Eigentümer der zu errichtenden Immobilie sind, sicherzustellen, dass Ihnen oder dem Eigentümer jener Immobilie ein Energieausweis hinsichtlich der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt wird. Ebenso müssen Verkäufer eines mit einem Gebäude bebauten Grundstückes, eines grundstücksgleichen Rechts an einem bebauten Grundstück oder Verkäufer von Wohnungs- und Teileigentum in der Lage sein, potenziellen Käufern einen Energieausweis vorzulegen.
Hinsichtlich des Inhaltes der Energieausweise ist zu differenzieren nach der Berechnungsgrundlage. Sie können zum einen auf Grundlage des Energiebedarfs zum anderen auf der Grundlage des Energieverbrauchs des entsprechenden Gebäudes ausgestellt werden.
Energieausweise haben ab dem Tag der Ausstellung eine Gültigkeit von 10 Jahren, § 17 Abs. 6 EnEV.
Wir, der Schornsteinfegerbetrieb Alfred Wolf, haben nicht zuletzt auf Grund zahlreicher zusätzlicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie einer besonderen TÜV Süd Zertifizierung die notwendigen fachlichen Voraussetzungen Ihnen einen Energieausweis auszustellen. Zudem stehen wir in enger Zusammenarbeit mit einer promovierten Ingenieurin. Unsere Fachexpertise kann nur Ihr Vorteil sein!
Sprechen Sie uns bei Interesse doch bitte an! Sei es telefonisch unter 0 24 18/ 90 41 81 bzw. 0177/ 38 20 41 1, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über das extra für Sie zur Verfügung gestellte Kontaktformular.